Wann kann ich mich einbürgern lassen?
- Sie können sich einbürgern lassen, wenn Sie Ihren rechtmäßigen gewöhnlichen Aufenthalt seit mindestens 8 Jahren in Deutschland haben. Unter besonderen Umständen ist die Einbürgerung auch schon nach 6 Jahren möglich.
- Ihre Identität und Staatsangehörigkeit müssen geklärt sein.
- Sie müssen ein unbefristetes Aufenthaltsrecht haben (mit folgenden Aufenthaltstiteln ist eine Einbürgerung nicht direkt möglich: §§ 16a, 16b, 16d, 16e, 16f, 17, 18d, 18f, 19, 19b, 19e, 20, 22, 23 Absatz 1, den §§ 23a, 24, 25 Absatz 3 bis 5 und § 104c des Aufenthaltsgesetzes).
- Sie müssen in der Lage sein, den Lebensunterhalt für sich und Ihre unterhaltsberechtigten Familienangehörigen zu sichern.
- Sie sollten keine Vorstrafen haben und sollten die deutsche Sprache auf B1-Niveau beherrschen.
- Sie dürfen keine Mehrehe führen und müssen erfolgreich einen Einbürgerungstest absolvieren.
- Falls Sie einen deutschen Schulabschluss haben, brauchen Sie den Einbürgerungstest nicht.
- Sie müssen sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland bekennen und grundsätzlich bereit sein, Ihre bisherige Staatsangehörigkeit aufzugeben.
Dieses Jahr wird es Neuregelungen zur Einbürgerung geben! Eine Einbürgerung wird dann schon nach 5 Jahren (verkürzt sogar nach 3 Jahren) möglich sein und auch eine doppelte Staatsangehörigkeit wird ermöglicht.
Informieren Sie sich gerne bei uns!
Bild von Andreas Lischka auf Pixabay