Aufenthalt

Ich möchte nach Deutschland kommenIch möchte nach Deutschland kommen, um zu arbeiten – wie geht das?

Sie müssen grundsätzlich vor Ihrer Einreise nach Deutschland ein nationales Arbeitsvisum bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung beantragen. Das Visaantragsformular erhalten Sie kostenlos von der zuständigen deutschen Auslandsvertretung.

 

Ich möchte in Deutschland studieren – wie geht das?

Sie müssen grundsätzlich vor Ihrer Einreise nach Deutschland ein nationales Studentenvisum bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung beantragen. Das Visaantragsformular erhalten Sie kostenlos von der zuständigen deutschen Auslandsvertretung.

 

Wann kann ich eine Niederlassungserlaubnis beantragen?

Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel. Sie wird in der Regel erteilt, wenn Sie seit fünf Jahren eine Aufenthaltserlaubnis besitzen und Ihr Lebensunterhalt gesichert ist, Sie mindestens 60 Monate Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung geleistet haben, Gründe der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung nicht entgegenstehen, Sie über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen, Sie über Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet verfügen und Sie über ausreichenden Wohnraum für sich und Ihre mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Familienangehörigen verfügen.

 

Was ist eine Duldung?

Eine Duldung ist kein Aufenthaltstitel. Mit einer Duldung sind Sie verpflichtet, auszureisen. Ihre Abschiebung ist aber vorübergehend ausgesetzt. Dies bedeutet, dass Sie in der Regel nicht abgeschoben werden, weil es Gründe gibt, weswegen Sie nicht ausreisen können. Diese Gründe können zum Beispiel sein: Sie haben keinen Pass oder Sie sind krank und können nicht reisen. Die Duldung wird in der Regel nur für einen kurzen Zeitraum ausgestellt und muss regelmäßig bei der Ausländerbehörde verlängert werden.

 


Bild von Rosy / Bad Homburg / Germany auf Pixabay

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