Migrationsrecht
Ich berate Sie umfassend in allen Bereichen des Migrationsrechts. Das Migrationsrecht umfasst
- das Aufenthaltsrecht insbesondere Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis, Duldung, Ausweisung, Visum und Familiennachzug,
- das Asylrecht / Flüchtlingsrecht insbesondere Dublin-Verfahren, Flüchtlingsanerkennung, Familienasyl, Abschiebungsverbote und Widerrufsverfahren,
- Abschiebungs- und Freiheitsentziehungsverfahren
- Staatsangehörigkeits- und Einbürgerungsrecht
- Arbeitserlaubnis und Arbeitsmigration
In all diesen Bereichen werden Sie durch mich umfassend beraten und vertreten. Das Migrationsrecht ist ein sich stets änderndes Rechtsgebiet aufgrund von vielfältigen Kontakten und regelmäßigen Fortbildungen wird ein immer aktueller Wissenstand für eine bestmögliche Vertretung gewährleistet.