Migrationsrecht

Wir beraten Sie umfassend in allen Bereichen des Migrationsrechts. Das Migrationsrecht umfasst:

  • das Aufenthaltsrecht (insbesondere Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis, Duldung, Ausweisung, Visum und Familiennachzug),
  • das Asylrecht / Flüchtlingsrecht (insbesondere Dublin-Verfahren, Flüchtlingsanerkennung, Familienasyl, Abschiebungsverbote und Widerrufsverfahren),
  • Abschiebungs- und Freiheitsentziehungsverfahren,
  • Staatsangehörigkeits- und Einbürgerungsrecht,
  • Arbeitserlaubnis und Arbeitsmigration.

In all diesen Bereichen werden Sie durch uns umfassend beraten und vertreten. Das Migrationsrecht ist ein sich stets änderndes Rechtsgebiet. Aufgrund von vielfältigen Kontakten und regelmäßigen Fortbildungen wird ein immer aktueller Wissenstand für eine bestmögliche Vertretung gewährleistet.

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Bild von Ralph auf Pixabay

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