Einbürgerung

Wann kann ich mich in Deutschland einbürgern lassen?Wann kann ich mich einbürgern lassen?

  • Sie können sich einbürgern lassen, wenn Sie Ihren rechtmäßigen gewöhnlichen Aufenthalt seit mindestens 5 Jahren in Deutschland haben. Unter besonderen Umständen ist die Einbürgerung auch schon nach 3 Jahren möglich.
  • Ihre Identität und Staatsangehörigkeit müssen geklärt sein.
  • Sie müssen ein nicht unbedingt ein unbefristetes Aufenthaltsrecht haben (mit folgenden Aufenthaltstiteln ist eine Einbürgerung jedoch nicht direkt möglich: §§ 16a, 16b, 16d, 16e, 16f, 17, 18d, 18f, 19, 19b, 19e, 20, 22, 23 Absatz 1, den §§ 23a, 24, 25 Absatz 3 bis 5 und § 104c des Aufenthaltsgesetzes).
  • Sie müssen in der Lage sein, den Lebensunterhalt für sich und Ihre unterhaltsberechtigten Familienangehörigen zu sichern.
  • Sie sollten keine Vorstrafen über insgesamt 120 Tagessätzen haben und sollten die deutsche Sprache auf B1-Niveau beherrschen.
  • Sie dürfen keine Mehrehe führen und müssen erfolgreich einen Einbürgerungstest absolvieren.
  • Falls Sie einen deutschen Schulabschluss haben, brauchen Sie den Einbürgerungstest nicht.
  • Sie müssen sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland bekennen und grundsätzlich bereit sein, Ihre bisherige Staatsangehörigkeit aufzugeben.

Informieren Sie sich gerne bei uns! Wir beraten Sie hierzu gerne.

 


Bild von Andreas Lischka auf Pixabay

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